Das UBA
Fördern und beraten
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Bodenschutz und Altlastenbearbeitung sind im BBodSchG und der BBodSchV vom Bund geregelt. Den Vollzug übertrug er auf die Bundesländer. Der Bund ist aber auch selbst Eigentümer von Liegenschaften mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Seit dem Jahr 2000 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Mitteln des Beratungshilfeprogramms (BHP) Projekte, die den Umweltschutz in Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus, Zentralasiens sowie seit 2015 weiteren an die EU angrenzenden Staaten stärken.