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Perfluorcarbonsäure

Chemikalien

EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA

Paragraphenzeichen

In der EU ist ab 2023 die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) beschränkt. Die Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organsimen an. Ein Teil der Stoffe hat auch negative Auswirkungen auf den Menschen. Der Beschränkungsvorschlag wurde ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Schweden eingebracht.

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Chemikalien

Kommentierung Beschränkungsvorschlag C9-C14 PFCAs

Startbildschirm der App „PFC-Planet“ des Umweltbundesamts

Deutschland hat gemeinsam mit Schweden einen Vorschlag zur Beschränkung, der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluorcarbonsäuren mit neun bis vierzehn Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCAs) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.

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Kurzlink: www.uba.de/t50260de