Internationale Abkommen
Am 16. September 1987 unterzeichneten 24 Staaten und die Europäische Gemeinschaft das Montrealer Protokoll. Es leitete den verpflichtenden Ausstieg aus den Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) ein und stoppte so die weitere Zerstörung der Ozonschicht durch diese Stoffe. Der Umstieg auf Alternativen zu den FCKW mit ihrem hohen Treibhauspotenzial leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz.
Sie stecken in Kälte- und Klimaanlagen und sind bis zu mehrere Tausend Mal klimaschädlicher als CO2: teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW). In der Nacht zum 15. Oktober 2016 hat die internationale Staatengemeinschaft in Kigali (Ruanda) eine schrittweise Reduktion beschlossen. Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Erderwärmung so bis zum Jahr 2100 um bis zu 0,5 °C geringer ausfallen könnte.
Fluorierte Treibhausgase und FCKW unterliegen internationalen Umweltabkommen (Kyoto Protokoll, Montrealer Protokoll), deren völkerrechtlich verbindliche Vorgaben in europäischen Verordnungen und Richtlinien umgesetzt sind. Um EU-Umweltschutzziele zu erreichen, sind weitere Rechtsvorschriften in Kraft. Ergänzt werden die europäischen Vorgaben durch nationale Rechtsvorschriften.