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Londoner Übereinkommen und Londoner Protokoll

Wasser

Genehmigung von Forschungsprojekten zu marinem Geo-Engineering

Das Umweltbundesamt (UBA) ist Vollzugsbehörde für wissenschaftliche Projekte im Bereich des marinen Geo-Engineerings. Marines Geo-Engineering bezeichnet gezielte Eingriffe in die Ozeane zur Abschwächung des Klimawandels wie etwa durch Methoden zur CO₂-Entnahme. Gesetzliche Grundlage ist §8 Abs.3 des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG).

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t40642de