Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Krätzmilbe

Chemikalien

Infektionsschutz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t117457de