Anlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen können sich von einzelnen Pflichten des EU-Emissionshandels (EU-ETS 1) befreien lassen. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur Emissionsminderung ergreifen. Vom 19.08. bis 16.09.2024 können alle Interessierten Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen. weiterlesen