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Kleinemittent

Klima | Energie

Befreiung von Kleinemittenten vom EU-Emissionshandel

aus einem Schornstein kommen Abgaswolken

Anlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen können sich von einzelnen Pflichten des EU-Emissionshandels (EU-ETS 1) befreien lassen. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur Emissionsminderung ergreifen. Vom 19.08. bis 16.09.2024 können alle Interessierten Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen.

Kurzlink: www.uba.de/t36591de