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Grundwasserverordnung

Chemikalien, Wasser

Schwellenwert für Arzneimittel im Grundwasser einführen

Ein Haufen bunter Pillen.

Das UBA empfiehlt, für Arzneimittel im Grundwasser einen Schwellenwert von 100 Nanogramm pro Liter in die Grundwasserverordnung einzuführen. Das Grundwasser würde dadurch regelmäßiger auf Arzneimittel untersucht, Überschreitungen rechtzeitig erkannt und Ursachen systematisch festgestellt werden.

Kurzlink: www.uba.de/t30524de