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Antarktis-Vertrag

Wasser, Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

60 Jahre Antarktis-Vertrag

Ein Eisberg im Meer

Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.

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Genehmigungsverfahren in Deutschland

Das deutsche Genehmigungsverfahren für Tätigkeiten in der Antarktis ist in einem eigenen Gesetz geregelt: dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG). Alle Vorhaben werden aufgrund ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Antarktis geprüft und bewertet.

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Das UBA als nationale Genehmigungsbehörde

Das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau

Obwohl die Antarktis niemandem "gehört", muss dennoch jeder Mensch, der das Antarktis-Vertragsgebiet bereist, dort gewisse Spielregeln einhalten. Wer als Deutsche/r eine Tätigkeit in der Antarktis plant oder von Deutschland aus eine Reise organisiert, braucht hierfür die Genehmigung des Umweltbundesamtes.

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Inspektionen nach Antarktis-Vertrag

Vor einer Forschungsstation steht eine Gruppe von Männern und Frauen. Links die Gruppe aus Südafrika, recht die deutsche Gruppe. Beide halten ihre jeweilige Landesflagge in den Händen.

Um die Ziele des Antarktis-Vertrags zu erreichen und die Einhaltung seiner Bestimmungen zu gewährleisten sind Konsultativstaaten dazu berechtigt, Inspektionen in der Antarktis durchzuführen. Dabei können Forschungsstationen aber auch Schiffe überprüft werden. Deutschland hat bereits derartige Inspektionen durchgeführt.

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Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag (ATCM)

Wenn auch die Antarktis keine Regierung hat, so unterhält sie doch einen eigenen Verwaltungsapparat. Bereits im Antarktis-Vertrag wurde bestimmt, dass die Vertragsstaaten sich regelmäßig zu Gesprächen treffen sollen, um Informationen auszutauschen und über Regulierungen in der Antarktis zu beraten.

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Antarktisrelevante Gremien und Institutionen

Trotz aller Abgeschiedenheit herrscht an manchen Orten und zu bestimmten Zeiten in der Antarktis beinahe reges Treiben: Forschung, Tourismus und die logistische Unterstützung der Aktivitäten hinterlassen ihre Spuren. Um die Antarktis in ihrer Einzigartigkeit zu bewahren, müssen wir nicht selbst vor Ort sein. Viel Arbeit wird außerhalb des Vertragsgebiets geleistet.

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Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG)

Deutschland hat das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP) mit dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) in die nationale Gesetzgebung überführt. Das AUG benennt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde.

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Kurzlink: www.uba.de/t4483de