Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Aarhus-Konvention

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Rechtsschutz und Verbandsklage

Außenansicht des Bundesverwaltungsgerichts vor blauem Himmel

Jede Person, die geltend macht, durch staatliches Handeln in ihren Rechten verletzt zu werden, kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Gegen eine Behördenentscheidung ist zunächst der Widerspruch bei der Behörde und gegen einen Widerspruchsbescheid die Klage vor den Verwaltungsgerichten zulässig.

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Beteiligungsrechte

bunte symbolisierte Menschen in der Lupe

Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte spielen für den Umweltschutz eine wichtige Rolle. Die Öffentlichkeit kann den Allgemeininteressen „Umwelt- und Naturschutz“ Gewicht verleihen und als „Gegenpol“ zu wirtschaftlichen Belangen wirken. Dies macht die Entscheidungsgrundlage staatlicher Entscheidungen ausgewogener.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t594de