Die Studiendaten werden ohne Bezug zu Namen und Adresse gespeichert und ausgewertet. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz wurde über die Studie unterrichtet und hat das Vorhaben datenschutzrechtlich gebilligt.
Die Teilnahme an der Studie oder an einzelnen Untersuchungsteilen ist freiwillig. Alle Teilnehmenden werden darüber aufgeklärt, dass ihnen aus einer Nichtteilnahme keine Nachteile entstehen.