Mit der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (39.BImSchV) sind europaweit geltende Zielwerte in deutsches Recht übernommen worden. Die Verordnung enthält keine Grenzwerte, sondern Zielwerte, die bis 2010 eingehalten werden sollen, sowie eine Informationsschwelle und eine Alarmschwelle für kurzfristige Spitzenbelastungen. Hinsichtlich des Schutzes der Gesundheit sind diese:
Zielwert (2010)
- 120 µg/m3 als höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages
- darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über 3 Jahre
Langfristiges Ziel
- 120 µg/m3 als höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages während eines Kalenderjahres
Informationsschwelle
- 180 µg/m3 als 1-Stundenmittelwert
- Aktuelle Information bei Überschreitung
Alarmschwelle
- 240 µg/m3 als 1-Stundenmittelwert
- Aktuelle Warnung der Bevölkerung
WHO-Empfehlung
- 100 µg/m3 als höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages während eines Kalenderjahres
- soll nicht überschritten werden