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Wer kann den öffentlichen Teil des BattG-Melderegisters einsehen?

Jeder Internetnutzer kann die zur Veröffentlichung vorgesehenen Angaben einsehen. Der öffentliche Teil des BattG-Melderegisters ist ebenfalls über die Internetseite des Umweltbundesamtes zu erreichen.

Kurzlink: www.umweltbundesamt.de/n69453de