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Welche Daten sind im BattG-Melderegister öffentlich einsehbar?

Die zur Veröffentlichung vorgesehenen Daten (§ 4 Absatz 3 Satz 1 BattG) werden durch die BattGDV und § 4 Absatz 3 BattG festgelegt.

Kurzlink: www.umweltbundesamt.de/n69448de