Neben der Kennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte gibt es auch eine für Weinschränke. Laut Verordnung (EU) Nr. 2019/2016 bezeichnet ein Weinlagerschrank ein spezielles Kühlgerät für die Lagerung von Wein, das über eine Präzisionstemperaturregelung für die Lagerbedingungen und die Zieltemperatur (12°C) eines Weinlagerfachs sowie über Vibrationsschutzmaßnahmen verfügt.
Er dient also einzig der Lagerung und Temperierung (ca. 5 bis 20°C) von Weinflaschen. Zwar kann Wein auch in Kühlgeräten gelagert werden, allerdings ist die Kälteschichtung nicht so gleichmäßig und in der Temperaturverteilung wie von Weinliebhabern gewünscht, welche hierfür einen Weinlagerschrank bevorzugen.