Das HSEG untersagt bislang grundsätzlich das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen in das Meer. Um die Speicherung von Kohlendioxid (CO₂) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und auf dem Festlandsockel zu ermöglichen sowie den Export von CO₂ in andere Staaten rechtlich abzusichern, sind Änderungen notwendig. Ferner soll für die Durchführung von Forschungsvorhaben für bestimmte Techniken des „marinen Geo-Engineerings“ der rechtliche Rahmen geschaffen werden, insbesondere ein Genehmigungsverfahren eingeführt und die Genehmigungsvoraussetzungen geklärt werden. Die Novelle schafft die hierfür erforderlichen Ausnahmen und Klarstellungen.