Der Export von CO₂ für Offshore-CCS ist nach dem London-Protokoll nur zulässig, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Der exportierende Staat hat die Entschließung LP.3(4) von 2009 ratifiziert.
- Er wendet diese Entschließung vorläufig an und meldet dies bei der Internationalen Maritimen Organisation (IMO).
- Es besteht eine Vereinbarung mit dem empfangenden Staat über die Verantwortung für die Speicherung, die ebenfalls bei der IMO hinterlegt wird.