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Unter welchen Voraussetzungen ist der Export von CO₂ für Offshore-CCS nach dem London-Protokoll derzeit zulässig?

Der Export von CO₂ für Offshore-⁠CCS⁠ ist nach dem London-Protokoll nur zulässig, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Der exportierende Staat hat die Entschließung LP.3(4) von 2009 ratifiziert.
  2. Er wendet diese Entschließung vorläufig an und meldet dies bei der Internationalen Maritimen Organisation (IMO).
  3. Es besteht eine Vereinbarung mit dem empfangenden Staat über die Verantwortung für die Speicherung, die ebenfalls bei der IMO hinterlegt wird.
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Schlagworte:
 Marines Geoengineering  HSEG  Hohe See Governance

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