Bisher war nur die Erforschung der Ozeandüngung nach HSEG genehmigungsfähig. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des HSEG sieht vor, die Anlage mit zulässigen Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings für wissenschaftliche Forschung um Maßnahmen der Ozean-Alkalinisierung, der Versenkung von Biomasse im Meer, der Untersuchung und Erforschung der Speicherung und Mineralisierung von Kohlendioxid im Basaltgestein der oberen Ozeankruste sowie um Maßnahmen des künstlichen Auftriebs zu erweitern.