Ja. Herbizide sind auf befestigten oder versiegelten Flächen grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen für professionelle Anwender genehmigungsfähig! Zwar dürfen Herbizide wie alle Pflanzenschutzmittel eigentlich nur nach eingehender Beratung verkauft werden, zu der auch Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen zählen. Tatsächlich finden anstelle von Beratungen jedoch häufig eher Verkaufsgespräche statt – ein Trend, der teils auch durch die Käufer selbst verstärkt wird, wenn diese vermitteln, eine eingehende Beratung eher als lästig zu empfinden. Im Internet beschränkt sich die "Beratung" im Allgemeinen auf kurze Informationstexte oder den Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt des Produktherstellers. Diese mangelhafte Informationspraxis ist nicht nur im Hinblick auf den Umweltschutz problematisch, sondern auch mit Nachteilen für den Käufer verbunden: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und die kann bei unsachgemäßer und unerlaubter Anwendung von Herbiziden bis zu 50.000 Euro betragen!
Dass Verstöße derart hart geahndet werden, hat einen guten Grund: Es geht um den Wasserschutz und damit um die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen. Von versiegelten Flächen werden die ausgebrachten Flüssigkeiten nämlich besonders leicht abgewaschen. Sie können dann entweder auf eine benachbarte Grünfläche oder in Oberflächengewässer gelangen, von wo sie direkt ins Grundwasser sickern können. Oder sie erreichen über den nächstgelegenen Gully das Abwassersystem. Bei der Trinkwasseraufbereitung ist eine Reinigung von Pflanzenschutzmittelrückständen kompliziert und teuer – die Kosten tragen letztlich die Wasserverbraucher. Mitunter ist eine vollständige Reinigung sogar unmöglich: Verschiedene, viele Jahre in der Landwirtschaft eingesetzte Herbizidwirkstoffe wurden schlussendlich verboten, weil sie deutschlandweit ins Grundwasser einsickerten. Das 1991 verbotene Atrazin beispielsweise ist vielerorts bis heute im Grund- und Trinkwasser nachweisbar. Diese Informationen sollten auch weitergegeben werden, wenn beispielsweise ordnungsliebende Nachbarn einen wildkrautfreien Bürgersteig fordern und für diesen Zweck gleich ein Spritzmittel empfehlen.
Nützliche Praxisinformationen zur Unkrautbekämpfung auf Gartenwegen, Terrassen und Garageneinfahrten finden Sie hier: Unkraut auf befestigten oder versiegelten Flächen beseitigen.