Suchen

Für welche Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher gilt die Energieverbrauchskennzeichnung?

Warmwasserbereiter bis zu einer Nennleistung von 70 kW erhalten die Energieverbrauchskennzeichnung, zum Beispiel Durchlauferhitzer, Elektrokleinspeicher, Warmwasser-Wärmepumpen oder Gasthermen. Kombinationen mehrerer Komponenten zu einer so genannten Verbundanlage erhalten ebenfalls eine Energieverbrauchskennzeichnung. Eine Kennzeichnung wird auch für Warmwasserspeicher bis 500 Liter eingeführt, die erwärmtes Trinkwasser speichern oder als Heizungspufferspeicher dienen.

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Warmwasserbereiter

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt