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Vogelschutzrichtlinie

Die 1979 vom Umweltministerrat als „Richtlinie des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ verabschiedete Vogelschutzrichtlinie dient dem Schutz aller in Europa brütenden, rastenden und überwinternden Vogelarten. Sie enthält strenge artenschutzrechtliche Bestimmungen.


Quelle: Patt et al. (2016): Fließgewässer- und Auenentwicklung – Grundlagen und Erfahrungen

Kurzlink: www.uba.de/t108807de