Ökokonto
Naturschutzinstrument, das im Rahmen der Eingriffsregelung zum Einsatz kommt. Damit können bereits realisierte Naturschutzmaßnahmen nach einem festgelegten Biotoptypenschlüssel bewertet werden: Die Differenz zwischen dem Zustand vor und nach der Maßnahme kann dann auf ein sogenanntes „Ökokonto“ bei einer Naturschutzbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt eingezahlt werden. Die Währung dieses Verfahrens nennt man „Biotopwertpunkt“ oder auch „Ökopunkt“.
Quelle: DWA (2017): Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen
Kurzlink: www.uba.de/t108765de