Seit 1991 werden alle Meldungen in Form des Erfassungsbogens zunächst nach Anhang V der alten StörfallV aus 1991 und seit Mai 2000 nach Anhang VI der neuen StörfallV aus 2000 am Umweltbundesamt zentral registriert. Die „Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ (ZEMA) im Umweltbundesamt wurde 1993 als gemeinsame Erfassungsstelle der Länder für derartige,
nach StörfallV meldepflichtige Ereignisse gegründet.
Chemikalien, Wirtschaft | Konsum
ZEMA - Jahresbericht 2010
Seitenzahl
96
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Dateigröße
2195 KB
Preis
0,00 €
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nicht lieferbar
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