Gemäß dem Vertrag von Amsterdam müssen die EU-Strukturfonds neben ihrer primären Zielsetzung, dem Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Gemeinschaft, auch einen Beitrag zur Förderung einer umweltverträglichen Entwicklung leisten. Zusammengefasst werden kann der geforderte Dreiklang von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialer Gerechtigkeit und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen unter dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung.
Wirtschaft | Konsum, Boden | Fläche
Nachhaltige Entwicklung im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung
Controllinginstrumente zur Integration von Umweltbelangen in die EU-Strukturfondsförderung in Deutschland (CIUS)
Reihe
Texte | 31/2004
Seitenzahl
129
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Günter Kroës, Sebastian Elbe, Dirk Schubert
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
201 19 106
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
519 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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