Gartengeräte verursachen Arbeitsgeräusche, die zum Beispiel in Wohn- und Erholungsgebieten eine erhebliche Lärmbelastung darstellen können und deshalb häufig als störend empfunden werden. Dieser Leitfaden orientiert sich weitgehend an den Kriterien des Blauen Engels für Gartengeräte aus dem Jahr 2024 (DE-UZ 206), dessen Anforderungen ambitionierter sind als die gesetzlichen Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG über Umweltbelastungen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen (sogenannte Outdoor-Richtlinie).
Der Blaue Engel für Gartengeräte betrachtet zudem noch andere Umweltwirkungen. So werden beispielweise, im Leitfaden Anforderungen an die Gerätematerialien und ihre Schadstoffgehalte, an die Langlebigkeit, die Akkuqualität und die Verfügbarkeit von Ersatzakkus sowie an die Recyclingfähigkeit der Gartengeräte gestellt.
Verbrennungsmotorbetriebene Gartengeräte entsprechen nicht den weiterentwickelten Lärm- und Emissionskriterien des Umweltzeichens Blauer Engel und sind deshalb auch im Geltungsbereich des Leitfadens nicht enthalten.



