Der Betrieb von Sammelplätzen für Altglas und Altpapier bedingt Geräuschemissionen. In der Nachbarschaft zu schutzbedürftigen Nutzungen werden diese häufig zu unerwünschtem Schall – also Lärm. Nicht selten führt die Nutzung und der Betrieb dieser Sammelstandorte zu Beschwerden aus der Nachbarschaft und wird Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.
Dieser Leitfaden richtet sich vor allem an Verantwortliche in Städten und Kommunen, Abfallwirtschaft und Industrie. Er liefert Empfehlungen für öffentliche Sammelplätze, damit diese keine schalltechnischen Konflikte verursachen. Insbesondere im Sinne einer vorbeugenden Konfliktvermeidung werden Hinweise zur Wahl geeigneter Standorte und zu erprobten Handlungsmöglichkeiten für den leisen Betrieb gegeben.



