Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds ermöglicht jetzt auch Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern
Großer Meilenstein für die digitale Fondsverwaltung erreicht – Fondsvolumen von bis zu 430 Millionen Euro jährlich erwartet

Quelle: Jonas Stoll / UBA
Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden. Für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte – wie beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen – richtete das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Nachdem die Plattform zunächst nur für die Registrierung inländischer Hersteller bereitstand, können sich dort seit dem 1. August 2024 auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller registrieren. DIVID ermöglicht die Einnahme und Verwaltung des sich jährlich auf bis zu 430 Millionen Euro belaufenden Fondsvolumens.