UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir freuen uns, mit der Plattform DIVID, einen Meilenstein für den digitalen Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes erreicht zu haben. Wir haben es geschafft, Anwenderinnen und Anwendern ein gutes Jahr nach Verabschiedung des Einwegkunststofffondsgesetzes eine moderne, nutzerfreundliche und sichere IT-Lösung zur Verfügung zu stellen, die dazu beiträgt, Umweltverschmutzung durch Plastikmüll zu reduzieren.“
DIVID ermöglicht dem UBA die digitale Abwicklung aller Registrierungen und zukünftigen Einzahlungen der geschätzt rund 56.000 abgabepflichtigen Hersteller sowie die jährliche Ausschüttung an geschätzt rund 6.400 Anspruchsberechtigte.
Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 bei DIVID registrieren, für alle anderen besteht diese Pflicht ab Tätigkeitsbeginn. Bei Verstößen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen. Auch Anspruchsberechtigte für Auszahlungen aus dem Fonds sollten sich rechtzeitig registrieren, um Erstattungen für Reinigungsleistungen zu erhalten. Hersteller müssen 2025 erstmals ihre 2024 auf dem Markt bereitgestellten und verkauften Einwegkunststoffprodukte über DIVID melden.
Über das Einwegkunststoffgesetz:
Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkten) und anderen Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz. Die Abgabepflicht besteht ab 2024 von Gesetzes wegen unabhängig davon, ob und wann die Registrierung erfolgt.
Links:
Allgemeine und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage http://www.einwegkunststofffonds.de und auf unseren Themenseite unter http://www.umweltbundesamt.de/ewkf. Über die schrittweise Freischaltung neuer Funktionalitäten wird das Umweltbundesamt so bald wie möglich über DIVID und auf der Homepage www.ewkf.de informieren.