Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums und Umweltbundesamts

Neuer Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“

Betreiber kommunaler und industrieller Abwasserbehandlungsanlagen können bis 15. April 2019 Förderanträge beim Umweltinnovationsprogramm stellen

zwei Faultürme einer Kläranlage spiegeln sich in einem Nachklärbecken.zum Vergrößern anklicken
Mit innovativer Abwassertechnik können Wertstoffe wie Phosphor aus dem Abwasser rückgewonnen werden.
Quelle: Werner / Fotolia.com

Das Bundesumweltministerium (BMU) richtet einen neuen Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“ ein. Das hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter heute auf einer Tagung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. angekündigt. Dafür stellt das BMU insgesamt bis zu 25 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm bereit. Die Förderung soll technischen Innovationen zum Durchbruch verhelfen und dazu beitragen, den Stand der Technik in der Abwasserbehandlung und Wertstoffrückgewinnung zu verbessern. Fachlich wird der Förderschwerpunkt vom Umweltbundesamt betreut.

Rita Schwarzelühr-Sutter: "Wir wollen neuen umweltfreundlichen Technologien und Verfahren in der Abwasserbehandlung den Weg in den Markt bereiten. Damit schonen wir die Umwelt und tragen zur Modernisierung der Betriebe bei. Das Potential ist groß: Von der Rückgewinnung von Wertstoffen über die Reduzierung von Arzneimittelrückständen und Chemikalien im Abwasser und Klärschlamm bis hin zur Neuausrichtung der Energieversorgung – in all diesen Bereichen wollen wir Innovationen unterstützen." 

Der neue Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“ umfasst drei Förderkategorien: Die erste Kategorie „Wertstoffrückgewinnung und -bereitstellung“ zielt darauf ab, Phosphor, Stickstoff und andere Wertstoffe, die derzeit zumeist noch ungenutzt mit dem Abwasser bzw. dem Klärschlamm entsorgt werden, mittels technischer Verfahren zurückzugewinnen und für eine Nutzung im Wirtschaftskreislauf bereitzustellen. Die Techniken können beim Abwasser, beim Klärschlamm oder bei der Klärschlammverbrennungsasche ansetzen. Besonders wichtig ist die Überführung in qualitativ und quantitativ verwendbare Produkte oder Ausgangsstoffe für Produkte. Die zweite Förderkategorie „Weitergehende Abwasserbehandlung“ betrifft die Reduktion von Spurenstoffen, also Mikroverunreinigungen im Abwasser durch innovative Verfahren unter Berücksichtigung des Energie- und Ressourcenbedarfs und mit möglichst breitem Eliminationsspektrum, beispielsweise Arzneimittelrückstände und Haushaltchemikalien. In der dritten Kategorie „Energie speichern, regeln und vernetzen“ soll das Thema Energie ganzheitlich betrachtet und es sollen Effizienz- und Nutzungspotentiale, auch im lokalen Energieversorgungskontext, gehoben werden.

Der neue Förderschwerpunkt im Umweltinnovationsprogramm richtet sich an die Betreiber kommunaler und industrieller Abwasserbehandlungsanlagen aller Größenklassen. Fachlich wird er vom Umweltbundesamt betreut, die ⁠KfW⁠ Bankengruppe übernimmt die administrative und finanzielle Abwicklung. Förderanträge können bis zum 15. April 2019 gestellt werden. Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Antragstellung stehen ab heute im Internet unter http://www.umweltinnovationsprogramm.de/abwassertechnik bereit.

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