Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (UBA): „Die Daten zeigen: Die bisherigen Bemühungen zum Schutz der Meere reichen nicht aus. Die Befunde werden in das nächste nationale Maßnahmenprogramm zum Schutz der Meere ab 2022 einfließen. Dabei wird es nicht nur darum gehen, neue Maßnahmen zu ergreifen, sondern auch bereits vereinbarte Maßnahmen schneller und wirksamer umzusetzen. Die Belastung der Meeresökosysteme durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und durch die Auswirkungen der Fischerei, zum Beispiel durch Grundschleppnetze auf den Meeresboden, sollten dabei Themen sein. Bei der Bekämpfung von Meeresmüll steht die Vermeidung von Kunststoffmüll an erster Stelle.“
55 Prozent der deutschen Nordseegewässer sind dem Bericht zufolge von Eutrophierung betroffen. Die Belastung mit Nährstoffen wie Stickstoff oder Phosphor stammt vor allem aus der Landwirtschaft. Eutrophierung kann zu trübem Wasser, giftigen Algenblüten, Sauerstoffmangel und Verlust der Artenvielfalt führen. Insgesamt sind nur sechs Prozent der Nordseegewässer diesbezüglich in gutem Zustand. Noch besorgniserregender sieht es an der deutschen Ostsee aus: hier sind alle untersuchten Gewässer eutrophiert, keines ist in gutem Zustand.
Auch Meeresmüll ist nach wie vor ein großes Problem. Etwa 90 Prozent des Mülls am Meeresboden und am Strand in der südlichen Nordsee besteht aus Kunststoffen. In den deutschen Ostseegewässern beträgt der Kunststoffanteil des Mülls am Meeresboden 40 Prozent und an den Stränden 70 Prozent. Maria Krautzberger: „Das von der EU geplante Verbot bestimmter Einwegartikel auf Kunststoffbasis, wie Trinkhalme oder Wattestäbchen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Kunststoffmüll und den Eintrag ins Meer zu verringern. Auch Recycling muss gestärkt werden, zum Beispiel mit hohen und verpflichtenden Recyclingquoten für die Hersteller.“
Einige der im letzten Jahrhundert eingeschleppten Arten, wie die Pazifische Auster oder der Japanische Beerentang im Wattenmeer verändern die Ökosysteme sichtbar. In der Ostsee wurden zwischen 2011 und 2016 elf neue nicht-einheimische Arten nachgewiesen, in der Nordsee waren es 22 Neufunde. Sie werden vor allem durch die Schifffahrt und marine Aquakultur unbeabsichtigt verbreitet. Das 2017 in Kraft getretene internationale Übereinkommen zum Management des Ballastwassers von Seeschiffen kann zu einer Verringerung des Eintrags nicht-einheimischer Arten führen.
Die untersuchten Lebensräume am Meeresboden sind ebenfalls in keinem guten Zustand. Zu den negativen Einflüssen zählen vor allem Einträge von Nähr- und Schadstoffen und großflächige Beeinträchtigungen durch die grundberührende Fischerei vor allem in der Nordsee. Rohstoffförderung und Infrastrukturmaßnahmen wie der Bau von Windenergieanlagen und die Verlegung von Kabeln und Pipelines beeinträchtigen nicht nur den Meeresboden. Sie erzeugen auch Lärm, was negativ auf die Meerestiere wirkt. Diese schädlichen Einflüsse könnten maßgeblich verringert werden, indem Regenerationsflächen geschaffen und maritime Aktivitäten noch stärker am Schutz und am Erhalt der Meeresökosysteme ausgerichtet werden.
Maria Krautzberger: „Es braucht politische Maßnahmen auf internationaler Ebene, um die Meere besser zu schützen. Aber natürlich kann auch jeder selbst etwas beitragen: Zum Beispiel können wir darauf achten, wie viel Kunststoffe wir verbrauchen und ob es Alternativen gibt; oder unsere Abfälle sauber trennen, damit sie recycelt werden können und nicht in den Meeren landen.“
Weitere Informationen:
EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)
Die MSRL (2008/56/EU) gibt seit 2008 den Rahmen für einen ganzheitlichen Meeresschutz in der EU vor. Das Ziel gemäß MSRL ist es, den „guten Umweltzustand“ der Meere bis 2020 zu erreichen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Belastung und den Zustand von Arten und Lebensräumen der Meeresgewässer anhand von elf Zielbeschreibungen (Deskriptoren), darunter die Belastung mit Nähr- und Schadstoffen, Müll, Unterwasserlärm, physische und hydromorphologische Beeinträchtigungen und biologische Störungen zu überwachen. Zur Umsetzung der Richtlinie hat Deutschland 2016 ein erstes Maßnahmenprogramm zum Schutz der Meeresgewässer verabschiedet. Die aktuellen Befunde liefern die Grundlage für die 2021/2022 anstehende Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen.