Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Emissionen zu vermeiden ist immer die erste Wahl. Und was sich nicht vermeiden lässt, gleicht die Bundesregierung insgesamt durch Investitionen in hochwertige Klimaschutzprojekte aus. Das tun wir auch für die Klimakonferenz im November 2017 in Bonn. Wir werden die Emissionen und Umweltbelastungen dort so gering halten wie möglich und unvermeidbare Emissionen kompensieren.“ Die Bundesregierung hatte sich Anfang 2015 darauf verständigt, die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten ab Beginn der laufenden Legislaturperiode zu kompensieren. Dazu zählen auch die Pkw-Fahrten und Flugreisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus 110 Bundesbehörden.
Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Klimaschonende Dienstreisen haben beim Bund einen festen Platz.
Daher rufen wir erneut auf, uns Emissionsminderungsgutschriften aus anspruchsvollen, international anerkannten Klimaschutzprojekten anzubieten. Wir setzen dabei auf einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung in den Klimaschutzprojekten. Wichtig ist, dass die Kompensation der Dienstreisen über den reinen Ausgleich von Treibhausgasemissionen hinausgeht und außerdem positive Impulse für eine nachhaltige Entwicklung setzt.“ Daher enthält die Ausschreibung Qualitätskriterien, die zusätzlich die ökologische und soziale Entwicklung in der Projektregion sicherstellen sollen. Die Kriterien orientieren sich an den Ansätzen des deutschen Klimaschutzplans 2050 und an den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.
Für das Jahr 2016 startet das UBA jetzt das Verfahren, um mehr als 235.000 Emissionsminderungsgutschriften aus hochwertigen Klimaschutzprojekten des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) zu erwerben. Der CDM erlaubt es Industriestaaten nach den UN-Regeln des Kyoto-Protokolls, Klimaschutz in gemeinsamen, konkreten Projekten mit Entwicklungsländern umzusetzen.
Der Umfang der Emissionen ergibt sich aus den Dienstreisedaten der Bediensteten der Bundesregierung und -verwaltung im auszugleichenden Jahr 2016; diese lagen bei insgesamt 235.240 Tonnen CO2-Äquivalenten. Hierzu hat das UBA für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und die Treibhausgasemissionen berechnet. Weil die Emissionen des Luftverkehrs in großer Höhe klimaschädlicher sind als Emissionen am Boden, hat das UBA zusätzlich einen Faktor 3 für alle Flugreisen angesetzt. Das UBA prüft alle angebotenen Projekte auf die Einhaltung der geforderten Qualität.