Schiffbarkeit der Binnenschifffahrtsstraßen
Die Schiffbarkeit von Binnenschifffahrtsstraßen kann sowohl durch Niedrigwasser als auch durch Hochwasser eingeschränkt werden. Da Einschränkungen durch Hochwasser meist von kürzerer Dauer sind, haben sie eine geringere wirtschaftliche Bedeutung als Niedrigwasserereignisse. Einschränkungen durch Niedrigwasser haben in einzelnen Jahren über 100 Tage angedauert, im Falle von Hochwasser nicht mehr als 14 Tage.
Während langer Trockenperioden sinken die Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten in den Wasserstraßen. Selbst geringes Niedrigwasser kann bereits dazu führen, dass Schiffe nicht mehr voll beladen werden können. Durch die geringere Flussbreite werden die Möglichkeiten zum Begegnen und Überholen eingeschränkt, was wiederum zu einer geringen Fahrgeschwindigkeit führt. Die Einschränkungen für die Binnenschifffahrt können auf einzelne Unternehmen oder ganze Produktions- und Lieferketten mitunter erhebliche Auswirkungen haben. Diese können von erhöhten Transportkosten bis zu Produktionsausfällen in Unternehmen mit Just-in-Time-Produktion reichen. Besonders für den Rhein und die Donau wird es in Zukunft vermehrt zu Einschränkungen der Befahrbarkeit kommen.
Bei Hochwasser steigen die Wasserstände und Strömungsgeschwindigkeiten in den Flüssen. Wenn dadurch die Verkehrssicherheit, ufernahe Bebauungen oder Brückendurchfahrtshöhen gefährdet sind, wird die Schifffahrt eingestellt. Da das Hochwasser in der Regel nicht so lange andauert, hat es eine geringere wirtschaftliche Relevanz für die Schifffahrt. Auch die Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen selbst sowie Häfen und maritime Infrastrukturen können durch Hochwasser Schaden nehmen.
Indikator aus dem Monitoring zur DAS: Hochwassersperrungen und Niedrigwassereinschränkungen am Rhein