Insekten in Brennholz

Quelle: Gerhard Elsner / CC BY-SA 3.0
Welche Gefahren bestehen hinsichtlich eines Eintrages von Holzschädlingen über Brennholz in das Haus? Welche Insekten kommen vor und wie kann ein Befall vermieden werden?
Richtig verwendet, ist Holz ein umweltgerechter Brennstoff. Dies hat zu einer Renaissance von Kachelöfen und Holzöfen sowie Holzkesseln geführt. Wenn das Brennholz nicht nur kurz, sondern längere Zeit neben dem Ofen gelagert wird, können Käfer oder andere Insekten aus dem Kaminholz schlüpfen. Diese stellen allerdings in der Regel keine Gefahr für verbautes Holz oder Holzmöbel dar.
In Brennholz können sich gegebenenfalls Larven von Frischholzinsekten angesiedelt haben. Hierzu gehören insbesondere verschiedene Scheibenbockkäfer. Da trockenes verbautes Holz nicht von Frischholzinsekten befallen wird, sind weder verbaute Holzbalken noch Möbel oder Parkett gefährdet. Zudem wird ausschließlich berindetes Holz befallen. Da verbautes Holz in der Regel keine Rinde hat, ist ein Befall durch Scheibenbockkäfer ausgeschlossen.
Die gefährlichen Holzzerstörer wie der Hausbock, der Gemeine Nagekäfer oder verschiedene andere Nage- und Splintholzkäfer sind den Trockenholzinsekten zuzurechnen und befallen trockenes verbautes Holz. Trockenholzinsekten sind daher in Brennholz normalerweise nicht vorhanden. Einzelne geschlüpfte Käfer können nach draußen befördert werden - eine Bekämpfung ist nicht erforderlich.
Trockenholzinsekten, wie die Scheibenbockkäfer, könnten mit dem gefährlichen Hausbock verwechselt werden. Allerdings befällt dieser ausschließlich Nadelholz und kein Holz aus Laubbäumen, das meist als Brennholz Verwendung findet. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Hausbock mit Brennholz, das aus Laubbäumen gewonnen wurde, in Wohnungen eingetragen wird.
Vorsicht ist jedoch bei altem Holz aus Baukonstruktionen oder Möbeln geboten, das als Brennholz verwendet werden soll. Diese könnten mit Trockenholzinsekten befallen sein und zu einer Verschleppung in das Haus führen. Hiervon sind nicht nur Nadelhölzer betroffen, z. B. befällt der Gemeine Nagekäfer auch Laubholz. Bei der Verwendung von altem und trockenem Konstruktionsholz als Brennholz ist daher Vorsicht geboten. Das Verbrennen von Altholz verbietet sich oftmals jedoch auch aus anderen Gründen wie z.B. der Schadstofffreisetzung aus (unbekannten) Beschichtungen.
Eine Bekämpfung der mit dem Kaminholz eingeschleppten Insekten ist nicht erforderlich. Durch folgende Vorsorgemaßnahmen lässt sich der Eintrag von Insekten in Häuser über das Brennholz verringern: