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Glossar Biozid-Portal: I
Glossar Biozid-Portal: I
Die Mitgliedsfirmen des Industrieverband Agrar e.V. (IVA) entwickeln und vertreiben Pflanzenschutz- und Düngemittel für Landwirtschaft und Gartenbau sowie Schädlingsbekämpfungsmittel für den Hygiene-, Haus- und Gartenbereich.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Nach § 18 IfSG dürfen bei behördlich angeordneten Entseuchungen, Entwesungen und Bekämpfungen von Wirbeltieren zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die von der zuständigen Behörde in eine Liste aufgenommen wurden. Ein Kriterium für die Aufnahme von Mitteln und Verfahren nach § 18 IfSG ist, dass die Mittel auf ihre Wirksamkeit und auf den Einfluss bezüglich Umwelt und Gesundheit des Menschen geprüft worden sind.
Insektizide sind Bekämpfungsmittel gegen Insekten. Nach BiozidVO werden diese der Produktart 18 zugeordnet. Unter dieser Biozid-Produktart werden auch Bekämpfungsmittel gegen andere Gliedertiere (Arthropoden, z. B. Spinnentiere (Akarizide) und Schalentiere) mit erfasst. Insektizide werden auch als Pflanzenschutzmittel oder Arzneimittel eingesetzt.
Unter integrierter Schädlingsbekämpfung versteht man die Bekämpfung von Schädlingen mittels einer Kombination geeigneter vorbeugender und bekämpfender Verfahren unter Berücksichtigung des Schädlingsbefalls, der ortsspezifischen Gegebenheiten sowie des Schutzgutes unter Abwägung biozidfreier Alternativen zur Minimierung des Biozideinsatzes.
Invasive Arten oder auch Neobiota sind gebietsfremde Tier- oder Pflanzenarten, die erst durch den Einfluss des Menschen verbreitet bzw. eingeschleppt wurden. Manche invasive Arten konkurrieren mit einheimischen Arten und verdrängen diese.
Häufige biozide Inhaltsstoffe von Topfkonservierungsmitteln und Filmkonservierungs- bzw. Beschichtungsmitteln.