Das Umweltbundesamt untersuchte 1993 im Rahmen einer vergleichenden ökologischen Betrachtung die unterschiedlichen Systeme zur Händetrocknung. Als vergleichsweise ökologisch nachteilig wurde auf der Grundlage der ermittelten Daten das System der Zellstoff-Papierhandtücher bewertet. Die Gründe liegen im Verbrauch von Frischfasern und im vergleichsweise hohen Verbrauch von Energie und Wasser sowie der Luftbelastung aus dem Produktionsprozess. Für die übrigen drei genannten Händetrocknungssysteme – Handtuchspender mit Papierhandtüchern aus Altpapier, Handtuchspender mit Stoffhandtuchrollen sowie Warmlufthändetrockner – hatte das Umweltbundesamt keine „ökologische Rangfolge“ entwickelt.
Für elektrische Händetrockner (DE-UZ 87), Recyclingpapierhandtücher (DE-UZ 5) und für Systeme aus Stoffhandtuchrollen im Handtuchspender (DE-UZ 77) wurden im Weiteren auch Vergabegrundlagen für das Umweltzeichen Blauer Engel entwickelt.
In einer Studie aus dem Jahr 2014 hat das Umweltbundesamt erneut Händetrocknungssysteme unter ökologischen Aspekten betrachtet (UBA-Texte 33/2014). Diese Studie ist jedoch keine Ökobilanz im klassischen Sinne. Im Vordergrund stand die Entwicklung eines UBA-Leitfadens zur vereinfachten Umweltbewertung (VERUM), wobei Händetrocknungssysteme als ein Fallbeispiel herangezogen wurden. Zusätzlich zu den 1993 untersuchten Händetrocknungssystemen wurden auch die inzwischen weit verbreiteten Hochgeschwindigkeitstrockner, sogenannte Jetstreams, in die Betrachtung einbezogen. Diese schnitten in der vereinfachten Betrachtung sogar am besten ab. Jetstreams weisen u.a. in der Wirkungskategorie Treibhausgaspotential die geringste Belastung auf. Wegen der eingeschränkten Datenverfügbarkeit wurden die anderen Händetrocknungssysteme (Stoffhandtücher, Papierhandtücher, Warmlufthändetrockner) nicht weiter differenziert. Allerdings wird die Verwendung von Jetstreams im Trocknungsbetrieb aufgrund ihrer Geräuschemissionen häufig als belästigend beschrieben. Eine hygienische Betrachtung der Händetrocknungssysteme in der Studie hat ferner ergeben, dass bei allen Systemen keine Bedenken bestehen. Bei Gebläsetrocknern empfiehlt das Umweltbundesamt jedoch einschränkend, dass diese nicht in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern eingesetzt werden sollten.
Leitfäden und Anbieterfragebögen des Umweltbundesamtes enthalten Empfehlungen für die umweltfreundliche Beschaffung von Hygienepapieren und Stoffhandtuchrollen.