1995 bekommt das UBA einen neuen Präsidenten: den Volkswirt und bislang UBA-Vizepräsidenten Dr. Andreas Troge. Außerdem geht die Umweltprobenbank in den Regelbetrieb. Die Alpenkonvention tritt in Kraft. Die EMAS-Verordnung wird in Deutschland durch das Umweltauditgesetz umgesetzt. Und das UBA veröffentlicht den „Lärmfindex ’95“ – ein Wegweiser durch den „Lärm-Dschungel“.
Nach fünf Jahren als Vizepräsident des UBA wird Dr. Andreas Troge am 1. August 1995 Präsident des Umweltbundesamt und leitet das UBA bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2009. Der Volkswirt Troge hatte seine Karriere im Umweltschutz übrigens beim Bundesverband der deutschen Industrie begonnen!
Jahr für Jahr sammelt die Bank Tausende von Human- und Umweltproben. Der Regelbetrieb soll eigentlich früher beginnen, jedoch wächst der Aufgabenbereich mit der Wiedervereinigung über Nacht um fünf Bundesländer. Neue Probenahmegebiete und Standorte für die Humanproben müssen schnell gefunden werden. 1995 ist die Probenbank aus der Probephase raus. 15 Jahre später lagern bereits über eine halbe Million Proben in den Bundesarchiven, um die Belastung des Menschen und seiner Umwelt durch Chemikalien in verschiedenen Lebensräumen zu untersuchen.
Im März 1995 tritt die Alpenkonvention zum Schutz und für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung im Alpenraum in Kraft. Vertragsparteien sind alle Alpenstaaten sowie die Europäische Gemeinschaft. Diese sollen regelmäßige Protokolle zu Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie und Verkehr in den Alpen erstellen.
Die EMAS-Verordnung wird in Deutschland durch das Umweltauditgesetz umgesetzt
Die europäische EMAS-Verordnung aus dem Jahr 1993 über die „freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ wird im Dezember 1995 in Deutschland in wesentlichen Teilen durch das Umweltauditgesetz (UAG) umgesetzt. In ihm ist beispielsweise das Zulassungs- und Aufsichtssystem für die unabhängigen Umweltgutachter geregelt. Viele Unternehmen nehmen daraufhin an EMAS teil und verbessern damit ihren betrieblichen Umweltschutz.
Lärmfindex ’95 – ein Wegweiser durch den „Lärm-Dschungel“
Auf mehr als 320 Seiten enthält der „Lärmfindex ’95“ des Umweltbundesamtes (TEXTE 56/95) Informationen zu gesetzlichen Vorschriften, Normen und Richtlinien, Prüfstellen, Hinweise auf Literatur und Bildungsmöglichkeiten und vor allem eine Vielzahl von Ansprechstellen und Adressen. Ein Verzeichnis der gebräuchlichsten Abkürzungen rundet das Werk ab.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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