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Diagramm: Der Anteil aller Mehrweg-Gebinde erhöhte sich von 33,5 % im Jahr 2020 auf 34,5 % im Jahr 2024. Der Anteil von Einweg-Kunststoffflaschen verringerte sich von 40,7 % im Jahr 2020 auf 38,6 % im Jahr 2024. Der Anteil von Mehrweg-Glasflaschen erhöhte zwischen 2020 und 2024 von 24,9 % auf 25,2 %. Der Anteil von Getränkekarton verringerte sich von 13,3 % im Jahr 2020 auf 13,1 % im Jahr 2024. Der Anteil von Mehrweg-Kunststoffflaschen erhöhte sich von 8,5 % im Jahr 2020 auf 9,3 % im Jahr 2024.

Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2020 bis 2024

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Diagramm: Der Verbrauch von Plastiktüten (ohne Taschen und Beutel in Selbstbedienungszonen) nahm von 2000 bis 2012 um 12 %, von 2012 bis 2015 um 9 % ab. Dann gab es weitere Rückgänge im Jahr 2016 um 33 %, 2017 um 35 %, 2018 um 18 %, 2019 um 14 %, 2020 um 18 %, 2021 um 23 %, 2022 um 11 % und 2023 um 13 %. Die Mengen entwickelten sich von 7,0 Milliarden Stück im Jahr 2000 auf 0,8 Milliarden Stück im Jahr 2023.

Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs (ohne Taschen und Beutel in Selbstbedienungszonen)

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Diagramm: Das Verpackungsaufkommen sank von 15,6 Millionen Tonnen im Jahr 1991 bis 1997 auf 13,7 Millionen Tonnen. Seitdem steigende Tendenz mit Rückgängen in 2022 und 2023 auf 17,9 Millionen Tonnen.

Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung

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Das ist ein Säulendiagramm. Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle für Straftaten nach § 314 und § 330a StGB erreichte in den Jahren 2013 und 2014 Höchstwerte (161 und 156 Fälle). Danach sank die Anzahl der Fälle deutlich ab, bis zuletzt auf 42 Fälle im Jahr 2024. Die Aufklärungsrate erreichte mit 17 % im Jahr 2019 den Tiefstwert im gesamten Zeitraum 2013 – 2024. Zuletzt lag sie bei 33%.

Gemeingefährliche Vergiftung und Freisetzen von Giften (§ 314 StGB und § 330a StGB)

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Das ist ein Säulendiagramm. Die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle der Gefährdung schwankte im Zeitraum 2013 - 2024 zwischen 19 und 46 Fällen. Ein eindeutiger Trend ist dabei nicht zu erkennen. Die Aufklärungs- quote bewegte sich zwischen 51 % und 79 %, wobei 2024 ein Wert von 70 % erreicht wurde.

Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete

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Dies ist ein Balkendiagramm. Zwischen 2013 und 2017 lag die Zahl der bekannt gewordenen Fälle des unerlaubten Umgangs mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern relativ konstant bei ca. 100 bis 120 Fällen pro Jahr. In den Jahren 2019 (162 Fälle) und 2024 (151 Fälle) lagen die Zahlen deutlich darüber. Die Aufklärungsquote in den Jahren 2013 bis 2024 lag mit kleinen Schwankungen zwischen knapp 70 % und 88 %. Im Jahr 2024 wurde eine Aufklärungsquote von 78 % erreicht.

Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern

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Dies ist ein Balkendiagramm. Die bekannt gewordenen Fälle für ungenehmigte Abfallein-/ -aus- und -durchfuhren gemäß § 326 Abs. 2 StGB stiegen zwischen 2013 bis 2015 stark an, auf 430 bekannt gewordene Fälle. Seit 2017 bis 2024 war ein starker Rückgang zu verzeichnen, mit 91 bekannt gewordenen Fällen im Jahr 2024. Ab 2018 werden Straftaten nach dem AbfVerbrG extra ausgewiesen. Die Anzahl der aufgeklärten Fälle und Tatverdächtigen entwickelte sich parallel.

Ungenehmigte Abfallein-/ -aus- und -durchfuhr gemäß § 326 StGB Abs. 2 und AbfVerbrG

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Die bekannt gewordenen Fälle des unerlaubten Umgangs mit Abfällen haben zwischen 2013 und 2024 um 21 % abgenommen, von 7.595 Fällen im Jahr 2013 auf 5.989 Fälle im Jahr 2024. Die Aufklärungsquote lag im gesamten Zeitraum zwischen 53 % und 63 %.

Unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB außer Abs. 2)

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Dies ist ein Balkendiagramm. Die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle von Gewässerverunreinigung ist von 2.561 im Jahr 2013 um 21 % auf 2.014 im Jahr 2024 gesunken. Im Jahr 2024 lag damit die geringste Anzahl vor. Die aufgeklärten Fälle und die Tatverdächtigen sind um 32 % bzw. 33 % im Jahr 2024 gegenüber 2013 zurückgegangen. Die Aufklärungsquote ist von 51 % auf 44 % zurückgegangen.

Gewässerverunreinigung: Bekannt gewordene Fälle, aufgeklärte Fälle und Tatverdächtige (2013 - 2024)

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Das ist ein Balkendiagramm. Die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle für Kernenergie- und Strahlungsdelikte (§§ 307, 309 - 312 StGB) bewegte sich im Zeitraum 2013 - 2024 zwischen 13 und 23 jährlich. Diese geringe Anzahl dürfte sich durch die Deliktsnatur erklären. Die Aufklärungsquote bewegte sich über denselben Zeitraum zwischen 57 % und 91 %.

Kernenergie- und Strahlungsdelikte (§§ 307, 309 - 312 StGB)

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