„Anzahl Fälle mit maximalem 8-Stundenmittelwert > 120/100 µg/m³ bedeutet“, wie häufig im Zeitraum vom 1.4.bis jeweils zum 31.7. an Tagen und Stationen maximale Ozonwerte über der jeweiligen Schwelle auftraten. Das heißt, wenn z.B. am 10.4.2015 an 20 Stationen 120 µg/m³ überschritten waren, so wird dies als 20 „Fälle“ gezählt. Alle Fälle werden über den Zeitraum aussummiert. Bei der Anzahl der Stunden werden alle Stunden mit Überschreitungen aufsummiert, z.B. 10 Stunden am 1.7.2015 an Station XY + 6 Stunden an Station AB am 3.6.2015 usw.
Quelle: Umweltbundesamt
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