Am 27. August 2021 erklärten die für REACH zuständigen Behörden Deutschlands ihre Absicht bis zum April 2022 einen Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A (BPA) und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis (BosC) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. Die Beschränkung soll für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung in der EU gelten. Bisphenol A wurde bereits wegen seiner reproduktionstoxischen und hormonellen Wirkung auf Menschen und Umwelt als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) identifiziert und häufig in der Umwelt gemessen. BosC haben eine potentiell ähnliche Wirkung und werden häufig als Alternative für BPA verwendet. Informationen zu speziellen Anwendungen von BosC fehlen.
Für die zweite Konsultation stellen die Behörden Hintergrundinformationen zum jetzigen Beschränkungsvorschlag zur Verfügung. Die Befragung bezieht sich auf mögliche Alternativen zu BPA und BosC und auf sozioökonomischen Aspekten der geplanten Beschränkung. Interessensvertreter, die BPA, BosC oder deren Alternativen herstellen, verwenden oder importieren sind aufgerufen sich an der zweiten Konsultation zu beteiligen. Bitte nutzen Sie dafür diesen Fragebogen bis zum 22. Dezember 2022. Alle relevanten Informationen werden bei der Einreichung des Beschränkungsvorschlags im kommenden Jahr berücksichtigt.