Entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms ist, dass diese ambitioniert, konsequent und mit Blick auf alle Umweltziele umgesetzt werden. In einer Studie der Universität Gießen und DöhlerAgrar im Auftrag des UBA wurden insgesamt 28 landwirtschhaftliche Klimaschutzmaßnahmen hinsichtlich Minerungspotenzial und weiterer Effekte auf die Schutzgüter und andere Sektoren bewertet. Die zentralen Ergebnisse sind in einem Factsheet zusammengefasst. Dieses finden Sie hier.
Die Senkung der Stickstoffüberschüsse hat für das Umweltbundesamt einen hohen Stellenwert, da sie hohe Synergien zu vielen Umweltzielen aufweist. Sinnvoll wäre, dass auch die betriebliche Nährstoffbilanzierung als Grundlage für ein verursachergerechtes Düngerecht zur Senkung der Lachgasemissionen aus der Düngung etabliert wird. Dieser Ansatz würde das Prinzip der Verursachergerechtigkeit in der Düngegesetzgebung deutlich stärken.
Die Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe kann eine große Minderungswirkung für das Treibhausgas Methan entfalten. Ziel laut KSP ist es, die Güllemenge, die vergoren wird, von heute rund 25 auf 70 Prozent zu steigern. Um dies zu erreichen, müssen Förderkonzepte für den Weiterbetrieb und die Umrüstung von Bestandsanlagen entwickelt und fortgesetzt werden. Dabei gilt es zu vermeiden, dass der Bau von neuen Biogasanlagen eine Bestandserhaltung von hohen Viehdichten unterstützt.
Der Ausbau des Ökolandbaus auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche ist ebenfalls Ziel der Bundesregierung. Der Ökolandbau verursacht, bezogen auf die Fläche geringere Emissionen, u.a. weil keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt werden, Lachgasemissionen geringer sind. Auch der Bodenkohlenstoffgehalt ist häufig höher als bei konventionell bewirtschafteten Böden. Bezogen auf das erzeugte Produkt sind die Emissionen in etwa so hoch wie in der konventionellen Landwirtschaft, da die Erträge im ökologischen Landbau geringer sind und somit für die gleiche Ertragsmenge mehr Fläche bewirtschaftet werden muss. Auch wenn die Klimawirkung geringer ist als bei anderen Maßnahmen, sollten Produktion und Nachfrage nach Ökoprodukten weiter ausgebaut werden, da hier große Synergien zu allen Umweltzielen bestehen.
Die Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung ist für das Erreichen der Jahresemissionsmengen zentral. Die im Maßnahmenprogramm enthaltenen Teilmaßnahmen und Instrumente, wie bspw. eine Flächenbindung der Tierhaltung, werden begrüßt. Entscheidend ist jedoch, dass diese auch ambitioniert und konsequent umgesetzt werden, sonst können sie nicht zur Reduktion der Emissionen beitragen. Bislang entfaltet die KSP-Maßnahme „Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung“ noch keine quantifizierbare Wirkung, da sich die Maßnahmen und Instrumente noch im Prozess der Einführung befinden und der Schwerpunkt der bisher konkretisierten Maßnahmen auf dem Tierwohl liegt. Der bisherige und auch künftig zu erwartende Rückgang der Viehbestände ist auf andere Ursachen (u.a. höhere Umwelt- und Tierwohlanforderungen, strukturelle Ursachen, rückläufiger Fleischverzehr) zurückzuführen und nicht auf die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen. Das für 2026 zu erwartende neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollte diese Maßnahme daher mit entsprechenden Instrumenten unterlegen und deren Umsetzung fördern und unterstützen. In der UBA-Studie "E-MoLL" wurden zahlreiche Maßnahmen der Tierhaltung quantifiziert. Diese liefern wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung des KSP.
Damit eine Reduzierung von Tierbeständen auch zu einer Gesamtreduktion von Emissionen führt und die Produktion nicht ins Ausland verlagert wird, muss auch die Nachfrage nach tierischen Produkten sinken. Maßnahmen außerhalb der Landwirtschaft, die zu Strukturänderungen in der Landwirtschaft führen, sind daher besonders wichtig. So können beispielsweise die Vermeidung von Lebensmittelabfällen und die Reduktion des Konsums tierischer Produkte einen positiven Einfluss auf die Erreichung der Jahresemissionsmenge haben, wenn die verringerte Nachfrage gleichzeitig mit einer verminderten Produktion einhergeht. Hierfür müssen wirkungsvolle konsumseitige Maßnahmen entwickelt werden. Die im Januar 2024 veröffentlichte Ernährungsstrategie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch hier ist aber entscheidend, dass konkrete und zielführende Maßnahmen und Instrumente entwickelt und ambitioniert umgesetzt werden.