Sinnvolles Gesamtpaket: erweitertes Monitoring und Beratung
Durch die europäische Gesetzgebung mit der Erweiterung der Richtlinie zur Produkthaftung (RL 85/374/EWG) auf die landwirtschaftliche Primärproduktion (RL 1999/34/EG) und das so genannte „Stable to Table Konzept“ (VO EG 178/2002) sind landwirtschaftliche Betriebe heutzutage verpflichtet, die Qualität ihrer Produkte entsprechend zu dokumentieren. In der Praxis erfolgt die Umsetzung in der Regel durch die integrierte Tierärztliche Bestandsbetreuung(70). Im Zuge des 2014 eingeführten und 2023 überarbeiteten Antibiotika-Monitorings wurde die Rolle des/der Hoftierarztes/-ärztin mit Verantwortungen hinterlegt und nochmals gesetzlich gefestigt (71). Der/Die Hoftierarzt/-ärztin übernimmt laut vertraglicher Bindung an einen Betrieb präventive, prophylaktische und kurative Tätigkeiten. Somit können auftretende Erkrankungen besser ganzheitlich bewertet und durch entsprechende Prophylaxe vermieden werden.
Für jede Nutztierart gibt es darüber hinaus spezifische Monitoring- und Beratungsangebote privater Dienstleister, die über das Maß herkömmlicher Gesundheitsmonitoringsysteme hinausgehen. Teilweise sind sie in Qualitätsfleisch/-milch-Programme eingebettet und die Kosten werden innerhalb der Wertschöpfungskette geteilt. Sie können aber auch für Tierhalterinnen/-halter gebührenpflichtig und mit personellem und zeitlichem Aufwand für die Erhebung, Dokumentation und Interpretation der Daten verbunden sein.
In überbetrieblichen Varianten können Monitoring- und Beratungssysteme kostengünstig organisiert werden, z. B. über Erzeugergemeinschaften. Prinzipiell sinken die Kosten, je mehr Betriebe sich beteiligen. Dabei führt der Vergleich mit anderen Betrieben zu weiteren Verbesserungen in der Tiergesundheit. Alle Daten der Mitgliedsbetriebe werden von Monitoring-Dienstleistern standardisiert in einer Datenbank dokumentiert. Diese Daten werden in aggregierter Form der Tierärzteschaft und der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt, wodurch der Gesundheitsstatus des Bestandes im Vergleich zu anderen vergleichbaren Betrieben eingeschätzt werden kann. Dies deckt systemische Risiken und Schwachstellen auf und hilft in der Auswahl geeigneter Präventionsmaßnahmen.
Beispiele für Schwachstellenanalysen in der Milchproduktion sind Mastitis-Diagnose- und Kontrollprogramme oder das Schwachstellenanalyse-Tool „Cows and more“(72) zur Optimierung von Haltung und Management.
Neben privaten Dienstleistern werden Beratungen auch von berufsständischen Organisationen wie den Landwirtschaftskammern der Länder mit ihren Tiergesundheitsdiensten, den Landesbauernverbänden, den Viehvermarkungsgenossenschaften mit spezifischen Serviceeinrichtungen und Bündler-Organisationen angeboten. Zudem können Spezialisten wie Fachtierärztinnen/-ärzte beraten oder auch Anbieter/-innen unterstützen mit ihrer Expertise z. B. zu Fütterung und Stallbau.
Die Kombination von Beratungs- und Monitoringsystemen über die gesamte Wertschöpfungskette in Verbindung mit gezielten einzelbetrieblichen Maßnahmen leisten einen Beitrag für den Tier- und Umweltschutz. Kettenübergreifende Beratung z. B. in der Schweinefleischerzeugung muss sich auf heterogene Betriebe einstellen. Da nicht alles in der Verantwortung eines Akteurs liegt, sind Vereinbarungen zur Kommunikation und Koordination wichtig.
An der Erzeugung von Schweinefleisch sind viele Akteure beteiligt. Die meisten Akteure sind auf einen Produktionsabschnitt spezialisiert. Es ist wichtig, dass mit dem Tier auch Informationen über seinen Gesundheitszustand weitergegeben werden. Monitoringsysteme können dabei hilfreich sei.