Pläne der EU-Kommission
Derzeit greifen vor allem drei EU-Regelungen in den Markt an Beleuchtungsprodukten ein:
- Die Verordnung 2019/2020/EU zur umweltgerechten Gestaltung von Beleuchtungsprodukten, die vor allem Anforderungen an die Stromeffizienz von Lichtquellen und Betriebsgeräten stellt,
- die Verordnung 2019/2015/EU zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen (Klasse A bis G) und
- die Richtlinie 2011/65/EU zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die quecksilberhaltige Lampen nur noch sehr eingeschränkt auf den Markt lässt.
Bei den beiden erstgenannten Verordnungen sollte der Überarbeitungsbedarf bis Ende 2024 geprüft werden. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. Nach neuerem Stand ist mit der Verabschiedung neuer Regelungen erst für 2029 zu rechnen.