Als „Rahmenrichtlinie“ hat die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Anspruch, künftig alle die Wassernutzung und den Gewässerschutz betreffenden Einzelrechtssetzungen und internationalen Übereinkommen zusammenzuführen. Sie gilt für alle Arten von Gewässern im Gebiet der Gemeinschaft, Oberflächenwasser (Flüsse, Seen, Über-
gangs- und Küstengewässer) und Grundwasser. Mit Inkrafttreten der WRRL sind die Gewässer in der EU nach einem einheitlichen Rechtsrahmen zu bewirtschaften.
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