Economy | Consumption, Water
Zusammenfassung zum Handlungskonzept Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 (l) WRRL
Teil I
Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen AnlagenTeil I - Zusammenfassung
Als „Rahmenrichtlinie“ hat die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Anspruch, künftig alle die Wassernutzung und den Gewässerschutz betreffenden Einzelrechtssetzungen und internationalen Übereinkommen zusammenzuführen. Sie gilt für alle Arten von Gewässern im Gebiet der Gemeinschaft, Oberflächenwasser (Flüsse, Seen, Über-
gangs- und Küstengewässer) und Grundwasser. Mit Inkrafttreten der WRRL sind die Gewässer in der EU nach einem einheitlichen Rechtsrahmen zu bewirtschaften.
Handlungskonzept - Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 (l) WRRL
Erläuterungen zum Handlungskonzept Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 (l) WRRL
Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen
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Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen
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