Nach § 7a Absatz (2) sind hinsichtlich vorhandener Einleitungen abweichende Anforderungen festzulegen, wenn und soweit die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen unverhältnismäßig wären, d.h., es ist zwischen Anforderungen für neue und vorhandene Einleitungen zu unterscheiden. Dieses ist auch bei der Festlegung von Anforderungen für die Einleitung von Regenwasser zu berücksichtigen. Entsprechend wird auch in der Bearbeitung des vorliegenden Projektes zwischen Anforderungen für neue und vorhandene Regenwassereinleitungen unterschieden. Eine neue Einleitung ist zumindest dadurch definiert, dass dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis erstmalig beantragt wird.
Water
Regen(ab)wasserbehandlung und -bewirtschaftung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach § 7a WHG und einer möglichst ortsnahen Versickerung
Series
Texte | 09/2004
Number of pages
253
Year of publication
Author(s)
Prof. Dr.-Ing. F. Sieker
Language
German
Project No. (FKZ)
298 26 516
Publisher
Umweltbundesamt
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8886 KB
Price
0,00 €
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