Chemicals
Leitfaden zur Umsetzung des Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) in Deutschland
Gemäß Artikel 15 (3) der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung („IVU-Richtlinie“) veröffentlicht die Kommission alle drei Jahre ein Verzeichnis der wichtigsten Emissionen und ihrer Quellen anhand der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen.“ Für die Mitgliedstaaten ergibt sich hieraus die Verpflichtung, die erforderlichen Daten zu erheben, auszuwerten und der Europäischen Kommission zu berichten. In der Entscheidung der Kommission vom 17. Juli 2000 über den Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters ( EPER – ‚European Pollutant Emission Register‘) 2000/479/EG („EPER-Entscheidung“) werden die Anforderungen an Inhalt und Form dieses Verzeichnisses konkretisiert.