Anders als die WRRL folgt die MSRL hinsichtlich der Bewertung keiner stringenten Trennung in biologischen und chemischen Zustand. Jedoch gibt es drei sogenannte „Statusdeskriptoren“ (Deskriptor 1 „Biodiversität“, Deskriptor 4 „Nahrungsnetz“ und Deskriptor 6 „Meeresboden“) die im weitesten Sinne den biologischen Zustand der Meeresgewässer beschreiben. Darüber hinaus müssen gemäß Anhang III MSRL Biotoptypen und biologische Merkmale bewertet werden. In den Küstengewässern betrachtet WRRL die drei biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton, Makrophyten und Makrozoobenthos. Unter der MSRL kommen das Zooplankton, Fische, Seevögel und Meeressäuger hinzu. Sieht man von Mikroorganismen ab, sind somit durch eine EU-Richtlinie erstmals alle marinen Organismengruppen erfasst.
Die erste Bewertung des Umweltzustands (Anfangsbewertung) der gesamten Nord- und Ostsee wurde von Bund und Ländern 2012 durchgeführt. Sie beruht überwiegend auf einer Zusammenfassung bestehender Analysen und Bewertungen anderer Richtlinien und der regionalen Konventionen. Die Ergebnisse zeigen, dass die deutsche Nord- und Ostsee gegenwärtig den guten Umweltzustand nicht erreichen. Die Biotoptypen und die biologischen Qualitätskomponenten wurden als „nicht gut“ eingestuft. Das Zooplankton konnte noch nicht bewertet werden, da geeignete Verfahren fehlen. Bei der Umsetzung der MSRL erstellen Bund und Länder bis 2015 konkreten Maßnahmenpläne, die der Erreichung und/oder Erhaltung des „guten Umweltzustands“ dienen und die sich an den Umweltzielen orientieren.
Qualitative Deskriptoren zur Festlegung des guten Umweltzustands
- Die biologische Vielfalt wird erhalten. Die Qualität und das Vorkommen von Lebensräumen sowie die Verbreitung und Häufigkeit der Arten entsprechen den vorherrschenden physiografischen, geografischen und klimatischen Bedingungen.
- Nicht einheimische Arten, die sich als Folge menschlicher Tätigkeiten angesiedelt haben, kommen nur in einem für die Ökosysteme nicht abträglichen Umfang vor.
- Alle kommerziell befischten Fisch- und Schalentierbestände befinden sich innerhalb sicherer biologischer Grenzen und weisen eine Alters- und Größenverteilung der Population auf, die von guter Gesundheit des Bestandes zeugt.
- Alle bekannten Bestandteile der Nahrungsnetze der Meere weisen eine normale Häufigkeit und Vielfalt auf und sind auf einem Niveau, das den langfristigen Bestand der Art sowie die Beibehaltung ihrer vollen Reproduktionskapazität gewährleistet.
- Die vom Menschen verursachte Eutrophierung ist auf ein Minimum reduziert; das betrifft insbesondere deren negative Auswirkungen wie Verlust der biologischen Vielfalt, Verschlechterung des Zustands der Ökosysteme, schädliche Algenblüten sowie Sauerstoffmangel in den Wasserschichten nahe dem Meeresgrund.
- Der Meeresgrund ist in einem Zustand, der gewährleistet, dass die Struktur und die Funktionen der Ökosysteme gesichert sind und dass insbesondere benthische Ökosysteme keine nachteiligen Auswirkungen erfahren.
- Dauerhafte Veränderungen der hydrografischen Bedingungen haben keine nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresökosysteme.
- Aus den Konzentrationen an Schadstoffen ergibt sich keine Verschmutzungswirkung.
- Schadstoffe in für den menschlichen Verzehr bestimmtem Fisch und anderen Meeresfrüchten überschreiten nicht die im Gemeinschaftsrecht oder in anderen einschlägigen Regelungen festgelegten Konzentrationen.
- Die Eigenschaften und Mengen der Abfälle im Meer haben keine schädlichen Auswirkungen auf die Küsten- und Meeresumwelt.
- Die Einleitung von Energie, einschließlich Unterwasserlärm, bewegt sich in einem Rahmen, der sich nicht nachteilig auf die Meeresumwelt auswirkt.
Quelle: Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Anhang I, 2008.