Ökologischer Zustand der Flüsse und Bäche
Die Europäische Union (EU) verfolgt mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2000/60/EG) aus dem Jahr 2000 ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Gewässer. Die Bundesländer erstellen Bewirtschaftungspläne, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität festgelegt werden. Ziel ist die Herstellung des guten oder sehr guten ökologischen Zustands natürlicher Fließgewässer. Etwa die Hälfte der Flüsse und Bäche wurden in Deutschland als „erheblich verändert“ oder „künstlich“ ausgewiesen. Für diese Gewässer gilt, im Gegensatz zu den natürlichen Gewässern, nicht der gute ökologische Zustand als Ziel, sondern das gute ökologische Potenzial. Die Ziele sollten alle Fließgewässer möglichst im Jahr 2021 erreichen. Da das Ziel verfehlt wurde, gilt es den nächsten Bewirtschaftungszyklus zu nutzen, um bis spätestens 2027 die anspruchsvollen Ziele der EG-WRRL zu erreichen.
Wasserkörper sind von den Behörden festgelegte Abschnitte von Flüssen und Bächen. Ein Fluss- oder Bachwasserkörper hat ein Einzugsgebiet, das mindestens zehn Quadratkilometer groß ist. Er entspricht einem bestimmten Gewässertyp mit einer bestimmten naturgemäßen Lebensgemeinschaft und weist einen bestimmten ökologischen Zustand auf. Beispiele für unterschiedliche Gewässertypen sind kiesgeprägte Ströme und grobmaterialreiche, kalkarme Bäche im Mittelgebirge oder sandgeprägte Bäche und Ströme im Tiefland. In Deutschland haben die Bundesländer fast 9.000 Wasserkörper ausgewiesen. Sie haben zusammen eine Gesamtfließlänge von über 130.000 Kilometern (km) (siehe Karte „Ökologischer Zustand / Ökologisches Potenzial“).
In den 3. Bewirtschaftungsplänen von 2021 werden etwa 8 % der deutschen Fließgewässer-Wasserkörper in einen „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand beziehungsweise ein gutes ökologisches Potenzial eingestuft (siehe Abb. „Anteil der Wasserkörper in Fließgewässern in mindestens gutem Zustand oder mit mindestens gutem Potenzial“). Die häufigsten Ursachen, dass ein „guter ökologischer Zustand“ nicht erreicht wird, sind:
- die zu hohen, meist aus der Landwirtschaft stammenden Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und Pflanzenschutzmittel sowie
- hydromorphologische Degradation der Gewässer durch Verbauung und Begradigung sowie die durch Wehre unterbrochene Durchgängigkeit der Fließgewässer.