Die Publikation setzt sich mit der Frage auseinander, ob es als unzulässige Doppelförderung zu werten ist, wenn beispielsweise im EU-ETS der Emissionsfaktor von Null für eine Menge Biomethan angesetzt wird, die zugleich nach Regelungen nationaler Fördersysteme eine Förderung erhalten hat. Das Gutachten kommt zu der Annahme, dass es sich nicht um eine unzulässige Doppelförderung handelt, weil zum einen die Ausklammerung von nachhaltiger Biomasse aus der Bepreisung von CO2Emissionen im Rahmen der Emissionshandelssysteme bereits keine Förderung darstellt und entsprechend eine unzulässige Doppelförderung nicht in Betracht kommt. Zum anderen wurden auch bei der Untersuchung der ausländischen Fördersysteme keine Hinweise darauf gefunden, dass die gewährte Förderung derart umfassend ist, dass die Privilegierung im Rahmen der Emissionshandelssysteme – so denn hierin wider Erwarten doch eine Förderung zu sehen wäre – bereits keine Förderung darstellt und entsprechend eine unzulässige Doppelförderung nicht in Betracht kommt. Nach den jüngsten Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2493 zur Anpassung der Monitoring Verordnung wird ausdrücklich festgestellt, dass ein Emissionsfaktor von Null im Rahmen der Emissionshandelssysteme keine Förderregelung nach der RED darstellt.

Climate | Energy
Wechselwirkungen der mehrfachen Förderung von Biomasse in unterschiedlichen europäischen und/oder nationalen Klimaschutzinstrumenten
Rechtliche Bewertung einer parallelen Berücksichtigung von Biomethan in Fördersystemen und Emissionshandelssystemen sowie Auswirkungen auf die Vollzugspraxis im Emissionshandel
Series
Climate Change | 71/2025
Number of pages
69
Year of publication
Author(s)
Carl Bennet Nienaber, Dr. Hartwig von Bredow
Language
German
Project No. (FKZ)
37K2 34 116 0
Publisher
Umweltbundesamt
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848 KB
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