Als Vertragsstaat der VN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren und fortzuschreiben. Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Februar 2005 ergeben sich weitergehende Verpflichtungen für die Erstellung, die Berichterstattung und die Überprüfung von Emissionsinventaren. Durch die europäische Umsetzung des Kyoto-Protokolls mit der Verabschiedung der EU Entscheidung 280/20041 sind diese Anforderungen bereits im Frühjahr 2004 für Deutschland rechtsverbindlich geworden.
Climate | Energy, Air
Nationaler Inventarbericht zum deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2004
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen 2006
Series
Climate Change | 03/2006
Number of pages
565
Year of publication
Author(s)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Language
German
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Publisher
Umweltbundesamt
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