"Trinkwasser" oder – nach Sprachregelung der EG-Trinkwasserrichtlinie und der Trinkwasserverordnung – "Wasser für den menschlichen Gebrauch" muss bestimmte, rechtlich vorgegebene und im technischen Regelwerk festgelegte Güteeigenschaften erfüllen. Zu den Grundanforderungen gehört, dass Trinkwasser rein und genusstauglich ist, keine Krankheitserreger aufweist und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthält.
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45
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Author(s)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Language
German
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Umweltbundesamt
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