Das Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG) verbietet das Einbringen von Stoffen in die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und auf Hoher See und legt Ausnahmen von diesem Verbot fest. Mit der Novellierung des HSEG soll klargestellt werden, dass die Offshore-Speicherung von CO₂ sowie der Export von CO₂ in andere Staaten vom Einbringungsverbot ausgenommen sind.
Das Kohlendioxid-Speichergesetz (KSpG) und der Gesetzentwurf zu seiner Novellierung (KSpTG-E) regeln die Anforderungen und Verfahrensregeln für die Genehmigung von Aktivitäten zur Abscheidung, den Transport und die geologische Speicherung von CO₂ innerhalb deutscher Hoheitsgebiete, also an Land, auf dem Festlandsockel und in der AWZ. Es legt die technischen, genehmigungsrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen für CCS detailliert fest.