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Was versteht man im HSEG unter „Hoher See“?

Die Ergänzung in § 2 Absatz 1 Satz 2 dient der Klarstellung, um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden. Sie macht deutlich, dass der Begriff der „Hohen See“ im HSEG speziell definiert ist und sich teilweise vom völkerrechtlichen Verständnis unterscheidet.

Nach § 2 Absatz 1 HSEG umfasst die „Hohe See“ alle Meeresgewässer außer dem deutschen Küstenmeer und den Küstenmeeren anderer Staaten. Satz 2 erweitert den Begriff im Hinblick auf den Anwendungsbereich des HSEG: Die ausschließliche Wirtschaftszone (⁠AWZ⁠) aller Staaten, der Meeresboden und der Meeresuntergrund zählen ebenfalls zur Hohen See im Sinne des Gesetzes. Damit stimmt die Definition mit Artikel 1 Absatz 7 des London-Protokolls überein.

Insgesamt ist das Begriffsverständnis der „Hohen See“ im HSEG weiter gefasst als im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982

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Schlagworte:
 HSEG  Hohe See Governance  Marines Geoengineering

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